Die Gemeinde Altenkirchen ist als Tourismusort staatlich anerkannt. Damit alle damit verbundenen Kosten für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zur Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Anlagen gedeckt sind, erhebt die Gemeinde Altenkirchen eine Kurabgabe. Wir als Vermieter sind verpflichtet diese von jedem Gast einzuziehen und an die Gemeinde Altenkirchen weiterzuleiten.
Maßstab und Höhe der Kurabgabe

